PRÜFUNGSREGLEMENT V-NISSG

Zweck des Reglements

Das Reglement regelt die Prüfungsmodalitäten zur Erlangung von Sachkundenachweisen gemäss V-NISSG bei der Simon Keller AG.

Zweck des Sachkundenachweises

Ein Sachkundenachweis gilt als Bestätigung, dass eine Absolventin oder ein Absolvent die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat und befähigen diese/diesen dazu, die in der Verordnung V-NISSG aufgeführten Behandlungen auszuführen. Um die Sachkunde zu erlangen, müssen die drei Module Grundlagen, Technologien und Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF) absolviert werden.

Adressaten

Das vorliegende Reglement richtet sich an die Kandidatinnen und Kandidaten für den Sachkundenachweis, an Prüfungsstellen sowie an Prüfungsexpertinnen und -experten.

Prüfungsreglement

Das Prüfungsreglement der Simon Keller AG für den Sachkundenachweis gemäss V-NISSG basiert auf dem Reglement der Trägerschaft V-NISSG.

Anforderungsniveau der Module und der Prüfungen

Das Anforderungsniveau der Ausbildungen der einzelnen Module sowie der Prüfungen sind in den Modulbeschreibungen und im Prüfungsreglement der Trägerschaft festgelegt. Diese Dokumente regeln zudem den minimalen Ausbildungsumfang und den Prüfungsumfang.
Die Prüfungen zu den Grundlagenbereichen der erweiterten Modulen BKF haben grundsätzlich den gleichen Schwierigkeits- und Detailierungsgrad wie die Prüfungen zum Modul Grundlagen, jedoch eine verkürzte Prüfungszeit.

Präsenzpflicht in den Modulen

In den Modulen gilt eine Präsenzpflicht von 100%. Bei Nichteinhalten der Präsenzpflicht wird die Kandidatin oder der Kandidat nicht zur Prüfung zugelassen. Die Prüfungsstelle erkennt bereits absolvierte Laserschutzkurse nicht als Ersatz für den Besuch des Teils „optische Strahlung“ des Moduls Technologien an.

Übersicht Prüfung zu den Sachkundenachweisen in der Kosmetik

Grundlagen Theoretische Prüfung 90 Min. 
Technologien Multiple-Choice-Prüfung 60 Min.
BKF regulär 1. Teil: Theoretische Prüfung 90 Min 2. Teil: Praktische Prüfung 45 Min.
BKF erweitert EFZ 1. Teil: Theoretische Prüfung 90 Min. 60 Min. 2. Teil: Praktische Prüfung 45 Min.
BKF erweitert FA/HFP 1. Teil: Theoretische Prüfung 90 Min. 60 Min. 2. Teil: Praktische Prüfung 45 Min.

Prüfung

Alle Module werden mit einer Prüfung abgeschlossen.

Hilfsmittel

Für die Prüfungen der Module Grundlagen und BKF dürfen keine Hilfsmittel verwendet werden. Für die Prüfung des Moduls Technologien dürfen alle im Modul verteilten Unterlagen gebraucht werden. Elektronische Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
 

Zulassung zu den Modulen und zu den Prüfungen


Grundlegende Voraussetzungen

Zu den Ausbildungen und Prüfungen zugelassen werden Kandidatinnen und Kandidaten, die schriftlich der Übermittlung ihrer persönlichen Daten (Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum sowie des Prüfungsergebnisses) an das BAG zugestimmt haben und eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung dieser Daten auf dem elektronischen Portal NISSG des BAG unterschrieben haben. Diese Veröffentlichung kann im Einzelfall auch verweigert werden, die Auslieferung der Daten ans BAG ist aber zwingend.
Zu den Prüfungen zugelassen werden Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Präsenzpflicht von 100% für die Ausbildungen erfüllt haben.


Ausbildungs- und Prüfungszulassungen

Zulassung zum Modul Grundlagen:

Zugelassen wird, wer
• sich form- und fristgerecht anmeldet;
• die Gebühr bezahlt;
• mindestens 18 Jahre alt ist.


Zulassung zum Modul Technologien

Zugelassen wird, wer
• sich form- und fristgerecht anmeldet;
• die Gebühr bezahlt;
• mindestens 18 Jahre alt ist.
• das Modul Grundlagen erfolgreich absolviert hat; oder Kosmetiker/in EFZ, FA oder HFP; oder Dermapigmentolog/in mit höherer Berufsbildung ist.


Zulassung zu den BKF Haut und Pigmentierung, Haarentfernun mit intensivem Pulslicht

Version regulär

Zugelassen wird, wer
• das Modul Grundlagen und das Modul Technologien erfolgreich absolviert hat oder bereits einen der folgenden in der EDI-V aufgelisteten Sachkundenachweise gemäss V-NISSG erlangt hat: Sachkunde Haut und Pigmentierung, Sachkunde Permanent-Make-up und Tattoo, Sachkunde Cellulite und Fettpolster, Sachkunde Haarentfernung mit Laser, oder Sachkunde Haarentfernung mit hochenergetisch gepulstem nichtkohärentem Licht (IPL);
• sich form- und fristgerecht anmeldet;
• die Gebühr bezahlt;
• mindestens 18 Jahre alt ist.


Version erweitert Kosmetik EFZ

Zugelassen wird, wer
• Kosmetikerin EFZ oder Kosmetiker EFZ ist;
• das Modul Technologien erfolgreich absolviert hat;
• sich form- und fristgerecht anmeldet;
• die Gebühr bezahlt;
• mindestens 18 Jahre alt ist.


Version erweitert Kosmetik höhere Berufsbildung

Zugelassen wird, wer
• Kosmetikerin oder Kosmetiker FA oder HFP ist oder einen Abschluss in Dermapigmentologie mit höherer Berufsbildung hat;
• das Modul Technologien erfolgreich absolviert hat;
• sich form- und fristgerecht anmeldet;
• die Gebühr bezahlt;
• mindestens 18 Jahre alt ist.


Modul Grundlagen

Dem Anmeldeformular beizulegen sind:
• Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto.


Modul Technologien

Dem Anmeldeformular beizulegen sind:
• Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto;
• Beim Besuch erweiterter Module: Bestätigung des Ausbildungsabschlusses als Kosmetiker/in EFZ, FA oder HFP oder Dermapigmentolog/in mit höherer Berufsbildung


Modul BKF

Dem Anmeldeformular beizulegen sind:
• Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto;
• Bei erweiterten Modulen: Bestätigung des Ausbildungsabschlusses als Kosmetiker/in EFZ, FA oder HFP oder Dermapigmentolog/in mit höherer Berufsbildung


Rücktritt

Die Kandidatin oder der Kandidat kann die Anmeldung bis vier Wochen vor Beginn der Ausbildung zum Modul bzw. einer Prüfung zurückziehen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Gebühren unter Abzug eines Unkostenbeitrags rückerstattet. Diese entsprechen 50% der Kursgebühren.
Zu einem späteren Zeitpunkt ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich.
Als entschuldbare Gründe gelten namentlich: a) Mutterschaftsurlaub b) Vaterschaftsurlaub c) Krankheit und Unfall d) Todesfall im engeren Umfeld e) unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst
Der Rücktritt muss der Prüfungsstelle schriftlich mitgeteilt werden. Entschuldbare Gründe müssen durch die Kandidatin bzw. den Kandidat dokumentiert werden, z.B. durch ein ärztliches Attest.

Wer die Prüfung nicht besteht, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Modul- bzw. Prüfungsgebühr.


Nichtzulassung und Ausschluss

Die Kandidatin oder der Kandidat wird von einer Prüfung ausgeschlossen bzw. hat die Prüfung nicht bestanden, wenn sie oder er:
a) bezüglich Zulassungsbedingungen wissentlich falsche Angaben macht oder die Prüfungsstelle auf andere Weise zu täuschen versucht; b) unzulässige Hilfsmittel verwendet; c) die Prüfungsdisziplin grob verletzt; d) die Prüfungsexpertinnen und -experten zu täuschen versucht.

Der Ausschluss von der Prüfung muss von der Prüfungsstelle verfügt werden. Bis ein rechtsgültiger Entscheid vorliegt, hat die Kandidatin oder der Kandidat Anspruch darauf, die Prüfung unter Vorbehalt abzuschliessen.


Beurteilung der Prüfung

Die Beurteilung der Prüfungen erfolgt mit den Werten „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“. Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 60% der Maximalpunktzahl erreicht hat. Eine nicht bestandene Prüfung muss wiederholt werden. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, muss die ganze Prüfung wiederholt werden.
Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat:
a) eine ungenügende Leistung erbringt; b) nicht fristgerecht zurücktritt; c) ohne entschuldbaren Grund von der Prüfung zurücktritt; d) von der Prüfung ausgeschlossen wird.
Die Prüfungsstelle entscheidet allein auf Grund der erbrachten Leistungen über das Bestehen der Prüfung. Wer alle erforderlichen Prüfungen bestanden hat, erhält den Sachkundenachweis.


Rekurs

Gegen Entscheide der Prüfstelle wegen Nichtzulassung zu einem Modul bzw. zu einer Prüfung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Prüfungskommission der Prüfungsstelle Beschwerde eingereicht werden. Diese muss die Anträge der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers und deren Begründung enthalten. Die Prüfungskommission informiert die Kandidatinnen und Kandidaten über das Beschwerdeverfahren.


Wiederholung

Eine Prüfung kann innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden, wobei die Ausbildung zum Modul nicht wiederholt werden muss. Falls eine Kandidatin oder ein Kandidat die Prüfung zweimal hintereinander nicht besteht, kann sie/er die Ausbildung zum Modul einmal wiederholen und ein letztes Mal die Prüfung absolvieren. Für die Anmeldung zur Wiederholung der Prüfung sowie zur Wiederholung des Moduls gelten die gleichen Bedingungen wie für den ersten Versuch.
Die Prüfungsstelle akzeptiert den Nachweis von drei durchgeführten Behandlungen anhand von Kundendossiers nicht als Ersatz für die zwei obligatorischen praktischen Behandlungen. Ein solcher Nachweis wird von der Prüfungsstelle als nicht ausreichend anerkannt, um die Qualifizierung, die durch diesen Sachkundenachweis erlangt werden soll, zu ersetzen.

 

Dieses Prüfungsreglement ist von der Prüfungsstelle genehmigt und verabschiedet.
Für alle anderen AGB wie z.B Haftung, Durchführung, oder Datenschutz, gelten die Richtlinien der Swiss Wellness Academy.
 

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