AGB
1. Vorbemerkungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Kurse der
«Swiss Wellness Academy» (nachfolgend «SWA»). «Swiss Wellness Academy» ist eine registrierte
Marke der Simon Keller AG. Der Vertrag kommt daher mit der Simon Keller AG, Lyssachstrasse
83, CH-3400 Burgdorf, zustande, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes angegeben wird.
Soweit nachfolgend von der SWA die Rede ist, ist damit die Simon Keller AG als Vertragspartei
gemeint. Der einfachen Lesbarkeit halber wird in den vorliegenden AGB die männliche Form
verwendet. Damit sind selbstverständlich immer Frauen und Männer gemeint. Die Kursteilnehmer
bestätigen mit der Anmeldung, von den vorliegenden AGB und den Kursbedingungen gemäss den
Ausschreibungsunterlagen Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
2. Anmeldung
Die Anmeldungen (Internet, Anmeldekarte, E-Mail oder Fax) werden nach Eingangsdatum
berücksichtigt und sind verbindlich.
Die SWA entscheidet aufgrund der eingegangenen Anmeldungen über die Zulassung zum Kurs.
Die angemeldeten Personen werden schriftlich über die Zulassung bzw. Nicht-Zulassung zum Kurs
informiert. Mit der Anmeldebestätigung durch die SWA kommt der Vertrag zustande.
3. Kosten
Das Kursgeld und die darin enthaltenen Leistungen können den Ausschreibungsunterlagen
entnommen werden. Alle Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken und netto, ohne
Steuern, Abgaben und Gebühren wie z.B. Mehrwertsteuern usw. Das Kursgeld muss in jedem Fall
vor dem ersten Kurstag beglichen sein. Kursteilnehmer, welche das Kursgeld vor dem Kursbeginn
nicht oder nicht vollständig bezahlt haben, können bis zur vollständigen Bezahlung vom Kursbesuch
ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur Bezahlung des Kursgeldes bleibt davon unberührt.
4. Abmeldung
Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes und/oder
das Nichterscheinen zum Kurs gelten nicht als Abmeldung und befreien nicht von der Zahlungspflicht.
Bei Abmeldungen ab 20 bis 2 Tage vor Kursbeginn sind 50 % des Kursgeldes geschuldet. Bei
Abmeldungen ab 1 Tag vor Kursbeginn oder später erfolgt kein Erlass bzw. keine Rückerstattung des
Kursgeldes.
5. Ausschreibungsunterlagen
Das Kursprogramm richtet sich nach den schriftlichen bzw. online publizierten
Ausschreibungsunterlagen (SWA-Kursprogramm). Im Zweifelsfall gelten die in den aktuellen
Drucksachen enthaltenen Informationen. Änderungen der Kursinhalte, des Programms, der Zeit oder
Dauer, des Orts oder der Referenten bleiben vorbehalten.
6. Durchführung
Aus wichtigen Gründen wie zu geringe Teilnehmerzahl, Ausfall von Dozenten usw. kann der Kurs
annulliert oder verschoben werden. Die angemeldeten Personen werden so früh als möglich über die
Annullation oder Verschiebung unterrichtet. Bei einer Annullierung oder Verschiebung eines Kurses
wird das bereits bezahlte Kursgeld auf Wunsch des Kursteilnehmers entweder für einen späteren Kurs
gutgeschrieben oder zurückerstattet. Jegliche weitergehenden Ansprüche (wie beispielsweise ein
Ersatz für Ausfallgebühren, Anreise, Unterkunft usw.) werden ausgeschlossen.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann der Kurs mit Zustimmung der Kursteilnehmer dennoch
durchgeführt werden bei entsprechender Erhöhung des Kursgeldes oder entsprechender Reduktion
der Anzahl Lektionen bei gleichbleibendem Kursgeld.
Die SWA behält sich vor, Kursteilnehmer aus wichtigen Gründen vom Kurs auszuschliessen. Als wichtige
Gründe gelten unter anderem eine wiederholte Störung des Unterrichts, strafbare Handlungen im
Rahmen des Unterrichts (z.B. Ehrverletzung, Sachbeschädigung) usw. Bei einem Kursausschluss aus
wichtigen Gründen bleibt das Kursgeld vollumfänglich geschuldet.
7. Nicht besuchte Lektionen
Nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bleiben vorbehalten.
8. Zertifikat
Die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs der SWA wird mit einem Zertifikat bestätigt. Nach absolviertem Kurs sind die Kursteilnehmer berechtigt, das im Kurs Gelernte selbständig anzuwenden, nicht aber selber Kurse zu erteilen.
9. EMR
Das EMR ist eine unabhängige, gesamtschweizerisch tätige Stelle, die ein Qualitätslabel für die Aus- und Fortbildung von Therapeuten der Komplementärmedizin vergibt. Es registriert komplementärmedizinisch tätige Therapeutinnen und Therapeuten, sofern diese die Registrierungsbedingungen des EMR erfüllen. Die SWA leistet keine Gewähr dafür, dass ein von ihr durchgeführter Kurs vom EMR als Weiterbildung anerkannt wird. Es ist Sache der Kursteilnehmer, diesbezügliche Fragen direkt mit dem EMR abzuklären.
10. Haftung/Versicherung
Für alle von der SWA organisierten und/oder durchgeführten Kurse und Veranstaltungen wird jegliche Haftung für entstandene Schäden ausgeschlossen. In Zweifelsfällen, beispielsweise bei körperlichen Beeinträchtigungen, Schwangerschaft usw. wird eine vorgängige ärztliche Untersuchung und Beratung empfohlen. Die Teilnahme am Kurs sowie das Benutzen der Schulanlagen und -einrichtungen erfolgen in jedem Fall auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust kann die SWA nicht haftbar gemacht. Die Teilnehmer sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen der SWA und den Kursteilnehmern untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Dasselbe gilt auch für die vorliegenden AGB. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der SWA und dem Kursteilnehmer ist CH-3400 Burgdorf. Die SWA ist berechtigt, den Kursteilnehmer auch an dessen Wohnsitz bzw. Geschäftssitz zu belangen.
12. Handhabung Gutscheine und TreuekartenG
Gutscheine oder volle Treuekarten müssen unmittelbar nach der Kursanmeldung, im Original an die Swiss Wellness Academy eingeschickt werden. Sind Rechnungen bereits erstellt, können Gutscheine oder Treuekarten nicht mehr berücksichtig werden und müssen bei der nächsten Anmeldung eingereicht werden. Gutscheine und Treuekarten sind nicht mit anderen Rabatten kumulierbar.
13. Änderungen
Diese AGB können jederzeit geändert werden. Der Kursteilnehmer wird über allfällige Änderungen informiert. Erhebt er nicht innert 30 Tagen Widerspruch, gelten die neuen Bestimmungen als genehmigt.