INFORMATIONEN ZUR ERLANGUNG DES V-NISSG SACHKUNDENACHWEISES

 

Aufbau des Sachkundenachweises

Der Sachkundenachweis besteht aus drei Modulen: dem Modul Grundlagen, dem Modul Technologien und drei verschiedenen Modulen zu behandlungsspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten (BKF), die alle Behandlungen, die einen Sachkundenachweis erfordern, beinhalten. Die Ausbildungspläne und Prüfungsinhalte für die jeweiligen Module sind in den Modulbeschreibungen festgehalten. Diese müssen in der Ausbildung und in der Prüfung vermittelt und geprüft werden.

Es gibt 2 verschiedene Wege, um den Sachkundenachweis zu erlangen.
Weg 1 geht an Personen die keinerlei Voraussetzungen erfüllen, Sie starten mit den Grundlagenmodel ohne Voraussetzungen, danach besuchen Sie das Modul Technologien und zum Schluss das behandlungsspezifische BKF. Zum Beispiel BKF Haut und Pigmente und/oder BKF IPL.
Jedes Modul beinhaltet eine Prüfung die erfolgreich abgeschlossen werden muss, um zum nächsten Modul zugelassen zu werden.
Weg 2 richtet sich an Kosmetikerinen EFZ, FA und HFP, sowie Dermapigmentolog/innen mit höherer Berufsbildung.
Diese Personen starten mit dem Modul Grundlagen verkürzt EFZ und können dieses verkürzt abschliessen.
Im Anschluss nehmen Sie am Modul Technologie teil und nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung, wählen Sie dann Ihr passendes BKF aus.
 

Modul Grundlagen

Das Modul Grundlagen vermittelt die für die Behandlungen gemäss V-NISSG Anhang 2, Ziffer 1 wichtigsten Grundkenntnisse in den folgenden Bereichen: Anatomie, Physiologie sowie Pathophysiologie der menschlichen Haut und Haare, Haut-, Gefäss-, Nagel- und Gewebeveränderungen und Beurteilung von Haut, Haaren, Gefässen, Nägel und Gewebe.

Modul Technologien

Das Modul Technologien vermittelt Grundkenntnisse in den Technologien, die den Behandlungen gemäss V-NISSG, Anhang 2, Ziffer 1 zugrunde liegen.

Modul BKF regulär und erweitert

Das Modul BKF vermittelt die behandlungsspezifischen praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine Vertiefung des hierzu nötigen Fachwissens für die Durchführung der Behandlungen gemäss V-NISSG, Anhang 2, Ziffer 1.

Das Modul BKF kann je nach Voraussetzungen der auszubildenden Person pro Sachkundenachweis in regulärer oder erweiterter Form angeboten werden.

Das Modul BKF regulär richtet sich an alle Personen ohne Vorbildung, an Personen, die nicht den Gruppen B oder C gemäss Tabelle 1 dieses Prüfungsreglements angehören sowie an Personen, die bereits einen Sachkundenachweis gemäss den Regeln dieses Prüfungsreglements erlangt haben.

Das Modul BKF erweitert richtet sich an Personen mit Weg 2 gemäss Abbildung 1 dieses Prüfungsreglements. Dieses Modul wird zusätzlich zu den Inhalten des regulären Moduls durch einzelne Bereiche des Moduls Grundlagen sowie einem Gesamtüberblick über das Modul Grundlagen erweitert. Diese Personen müssen das Modul Grundlagen nicht besuchen und können direkt in das Modul Technologien einsteigen.

Es gibt folgende erweiterte Module behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF):

Modul BKF erweitert Kosmetik EFZ für Personen mit Abschluss als Kosmetikerin EFZ oder Kosmetiker EFZ
Modul BKF erweitert Kosmetik höhere Berufsbildung für Personen mit höherer Berufsbildung in Kosmetik FA und HFP 


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