INFORMATIONEN ZUR ERLANGUNG DES V-NISSG SACHKUNDENACHWEISES

 

Aufbau des Sachkundenachweises

Der Sachkundenachweis besteht aus drei Modulen: dem Modul Grundlagen, dem Modul Technologien und drei verschiedenen Modulen zu behandlungsspezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten (BKF), die alle Behandlungen, die einen Sachkundenachweis erfordern, beinhalten. Die Ausbildungspläne und Prüfungsinhalte für die jeweiligen Module sind in den Modulbeschreibungen festgehalten. Diese müssen in der Ausbildung und in der Prüfung vermittelt und geprüft werden.
Weg 1 ist an alle Personen gerichtet, welche keine der Voraussetzungen für Weg 2 erfüllen. Hier muss als erstes das Modul Grundlagen absolviert und mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Danach kann man das Modul Technologien und nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls das reguläre Modul behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF) absolvieren. Mit bestandener Prüfung des regulären Moduls BFK wird der Sachkundenachweis erworben.
Weg 2 richtet sich an Kosmetiker/innen EFZ, FA und HFP sowie Dermapigmentolog/innen mit höherer Berufsbildung. Diese müssen das Modul Grundlagen nicht unbedingt besuchen und starten direkt mit dem Modul Technologien. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls muss ein erweitertes Modul BKF absolviert werden, welches aus dem regulären Modul BKF und einem verkürzten Modul Grundlagen zusammengesetzt ist. Mit bestandener Prüfung des erweiterten Moduls BKF wird der Sachkundenachweis erworben.

Es gibt dabei je nach Vor- und Ausbildung zwei Wege, einen Sachkundenachweis zu erlangen (Abb.1):


Abbildung 1.

Modul Grundlagen

Das Modul Grundlagen vermittelt die für die Behandlungen gemäss V-NISSG Anhang 2, Ziffer 1 wichtigsten Grundkenntnisse in den folgenden Bereichen: Anatomie, Physiologie sowie Pathophysiologie der menschlichen Haut und Haare, Haut-, Gefäss-, Nagel- und Gewebeveränderungen und Beurteilung von Haut, Haaren, Gefässen, Nägel und Gewebe.

Modul Technologien

Das Modul Technologien vermittelt Grundkenntnisse in den Technologien, die den Behandlungen gemäss V-NISSG, Anhang 2, Ziffer 1 zugrunde liegen.

Modul BKF regulär und erweitert

Das Modul BKF vermittelt die behandlungsspezifischen praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie eine Vertiefung des hierzu nötigen Fachwissens für die Durchführung der Behandlungen gemäss V-NISSG, Anhang 2, Ziffer 1.

Das Modul BKF kann je nach Voraussetzungen der auszubildenden Person pro Sachkundenachweis in regulärer oder erweiterter Form angeboten werden.

Das Modul BKF regulär richtet sich an alle Personen ohne Vorbildung, an Personen, die nicht den Gruppen B oder C gemäss Tabelle 1 dieses Prüfungsreglements angehören sowie an Personen, die bereits einen Sachkundenachweis gemäss den Regeln dieses Prüfungsreglements erlangt haben.

Das Modul BKF erweitert richtet sich an Personen mit Weg 2 gemäss Abbildung 1 dieses Prüfungsreglements. Dieses Modul wird zusätzlich zu den Inhalten des regulären Moduls durch einzelne Bereiche des Moduls Grundlagen sowie einem Gesamtüberblick über das Modul Grundlagen erweitert. Diese Personen müssen das Modul Grundlagen nicht besuchen und können direkt in das Modul Technologien einsteigen.

Es gibt folgende erweiterte Module behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF):

Modul BKF erweitert Kosmetik EFZ für Personen mit Abschluss als Kosmetikerin EFZ oder Kosmetiker EFZ
Modul BKF erweitert Kosmetik höhere Berufsbildung für Personen mit höherer Berufsbildung in Kosmetik FA und HFP 


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